sicherheit
Google-LumenDatabase-Urteil: Löschen heißt löschen, nicht weiterleiten
Eine interessante Einzelfall-Entscheidung des Oberlandesgerichts München untersagt der Suchmaschine <a href="http://winfuture.de/special/google-inc/" title="Google">Google</a> nun, bei einer Suchanfrage auf ein gelöschtes Ergebnis hinzuweisen. In Kooperation mit einem Projekt der Harvard University namens LumenDatabase hatte Google bislang alle Löschanfragen in der Datenbank dokumentiert.