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BGH: Internetzugang gehört zur Lebensgrundlage
Der Zugang zum Internet ist von zentraler Bedeutung für die Lebensführung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem heute ergangenen grundsätzlichen Urteil klargestellt. (Weiter lesen)
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Der Zugang zum Internet ist von zentraler Bedeutung für die Lebensführung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem heute ergangenen grundsätzlichen Urteil klargestellt. (Weiter lesen)