BGH: Internetzugang gehört zur Lebensgrundlage Matze Neumann vor 12 Jahren winfutur BGH: Internetzugang gehört zur Lebensgrundlage Der Zugang zum Internet ist von zentraler Bedeutung für die Lebensführung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem heute ergangenen grundsätzlichen Urteil klargestellt. (Weiter lesen) Mehr zum Thema Vorwurf des Betrugs: Abmahnanwalt vor Gericht PSN-Hack: Sony muss 250.000 Pfund Strafe zahlen Vectoring: Kleine ISPs befürchten ihre Verdrängung Gangnam Style: YouTube verdient 8 Millionen Dollar BlackBerry: Lenovo zeigt Interesse an RIM-Kauf weiterlesen