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Pornos im Job: kein zwingender Kündigungsgrund

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Pornos im Job: kein zwingender Kündigungsgrund

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat ein interessantes Urteil gefällt und damit die Erstinstanzen bestätigt: Ein Azubi, der bei der Arbeit Pornos im Internet schaut, muss nicht zwingend mit der … (Weiter lesen)



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